Neben dem Hauptort gibt es die beiden Dorfschaften Groß Timmendorf mit den Wohnplätzen Groß Timmendorf und Oeverdiek sowie Hemmelsdorf mit den Wohnplätzen Hemmelsdorf, Hainholz und Nothweg. Zur Gemeinde gehört außerdem der Ortsteil Niendorf
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23669
Vorwahl
04503
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, Oeverdiek
Adressen:
1. Gemeinde Timmendorfer Strand
Kurpromenade 5
23669 Timmendorfer Strand
2. Amtsgericht Lübeck
Große Burgstraße 1
23552 Lübeck
3. Landkreis Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Gemeinde Timmendorfer Strand – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.