Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Timmendorfer Strand

Neben dem Hauptort gibt es die beiden Dorfschaften Groß Timmendorf mit den Wohnplätzen Groß Timmendorf und Oeverdiek sowie Hemmelsdorf mit den Wohnplätzen Hemmelsdorf, Hainholz und Nothweg. Zur Gemeinde gehört außerdem der Ortsteil Niendorf
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23669
Vorwahl
04503
Adresse der Gemeinde
Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand
Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand 23669 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, Oeverdiek
Adressen:
1. Gemeinde Timmendorfer Strand
Kurpromenade 5
23669 Timmendorfer Strand

2. Amtsgericht Lübeck
Große Burgstraße 1
23552 Lübeck

3. Landkreis Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Gemeinde Timmendorfer Strand – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.